EU-Werbepolitik - Lebensmittel
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (DG SANCO) innerhalb der Europäischen Kommission hat nach wie vor besonders die kommerzielle Kommunikation der Lebensmittelhersteller im Visier. Auf verschiedenen Ebenen versucht die Behörde, die Werbung für diese Produktgruppe weiter einzuschränken. Unterstützung enthält sie dabei von den Mitgliedstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Als Hauptargument für ihre Bestrebungen führt die Kommission den Schutz von Kindern und Jugendlichen an. In diesem Ansatz bestärkt sie auch das EU-Parlament: Die Abgeordneten fordern in einer im Januar 2008 beschlossenen Resolution zur EU-Kinderrechtsstrategie weitere Beschränkungen der Lebensmittelwerbung, "um so gegen das wachsende
Problem der Fettleibigkeit (von Kindern) vorzugehen".
EU-Weißbuch Ernährung und Bewegung
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2005 mit dem Grünbuch "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung" ein breit angelegtes Konsultationsverfahren eingeleitet. Seitdem diskutieren auch auf europäischer Ebene zahlreiche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft darüber, wie man der Übergewichtsproblematik entgegentreten kann. Das im Anschluss an die Stellungnahmen von Rat und Parlament im Mai 2007 von der EU-Kommission veröffentlichte Weißbuch "Europäische Strategie zu Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit Ernährung, Übergewicht und Adipositas" übernimmt zwar nicht die extrem wirtschaftsfeindliche Position vieler Abgeordneter zum vorangegangenen Grünbuch. Für den Bereich der Werbung legt die Kommission zunächst den Schwerpunkt auf den bestehenden Mix von gesetzlicher Regulierung und freiwilliger Selbstkontrolle. Der Selbstbeschränkung durch die Wirtschaft räumt sie dabei zunächst einen proklamierten hohen Stellenwert ein. Allerdings kündigt die Behörde an, die Entwicklungen der Selbstkontrolle genau zu beobachten und im Jahr 2010 über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Gesetzliche Regelungen stellt sie für den Fall bereits in Aussicht, dass die Selbstkontrolle aus ihrer Sicht nicht ausreichend funktioniert.
Der Ministerrat begrüßte in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2007 die Bestrebungen der EU-Kommission. Das Europäische Parlament hat seine Position im September 2008 beschlossen und gefordert, die Werbung für so genannte "ungesunde" Lebensmittel zu beschränken, die sich gezielt an Kinder richtet. Die Restriktionen sollen für alle audiovisuellen Medien gelten. Gefordert werden in diesem Zusammenhang auch "werbefreie Sendezeiten".
Viele Kritiker lassen bei ihren Forderungen nach weiteren Werbeverboten außer Acht, dass sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zahlreiche gesetzliche und selbstdisziplinäre Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger bestehen. Untersuchungen zu den Ursachen von Fettleibigkeit belegen zudem, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Werbung und Fehlernährung nicht besteht. Diese Erkenntnis bestätigen auch Beispiele aus Kanada (Quebec) und Schweden, wo strikte Beschränkungen der Lebensmittelwerbung keinen Einfluss auf die Übergewichtigkeit von Kindern gezeigt haben. Die deutsche Werbewirtschaft wendet sich entschieden gegen "vorsorgliche" Werbebeschränkungen - nicht nur, weil Werbeverbote die Wirtschaft erheblich beeinträchtigen, sondern auch, weil solche Scheinlösungen keinerlei Beitrag zur Bekämpfung des Übergewichts leisten. Eine wirksame Bekämpfung des Übergewichts in der Bevölkerung kann nicht mit weiteren Werbeverboten oder -einschränkungen erreicht werden, sondern muss an den eigentlichen Ursachen ansetzen.
Neue Regeln zur Nährwertkennzeichnung
Parallel zu der nationalen Diskussion über eine "Ampelkennzeichnung" auf Lebensmittelverpackungen laufen die Beratungen über neue Regeln zur Nährwertkennzeichnung auf europäischer Ebene. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Lebensmittelhersteller künftig verpflichtet werden, Informationen zum Kaloriengehalt, zu Fett, gesättigten Fettsäuren sowie Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker und Salz auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung anzubringen. Die Nährwerte müssen danach je 100 Milliliter oder Gramm und ggf. pro Portion unter Bezugnahme auf den Richtwert für den Tagesverzehr einer erwachsenen Frau (2000 Kalorien) angeben werden. Schließlich wird eine Mindestschriftgröße von drei Millimetern vorgeschlagen. Damit will die Behörde einen Beitrag im Kampf gegen die zunehmende Fettleibigkeit der Bürger leisten.
Der Kommissionsvorschlag ist mit den Ansätzen der Wirtschaft zur freiwilligen Nährwertkennzeichnung nicht kompatibel und konterkariert den aktuellen Umstellungsprozess, in dem viele Unternehmen freiwillige Angaben umsetzen. Die Lebensmittelwirtschaft hatte eine Vereinfachung und Verschlankung des Rechts und Reduzierung der Pflichtangaben auf dem Etikett gefordert und eigene Vorschläge hierzu gemacht. Umfragen bestätigen zudem, dass die Verbraucher vor allem an der zentralen
Information zum Energiegehalt, "den Kalorien", interessiert sind. Auch bei der Nährwertinformation gilt, dass zu viel
Information kontraproduktiv wirkt und letztlich weniger
Information bedeutet. Deshalb lautet die Empfehlung der Wirtschaft in ganz Europa, die Energieangabe hervorzuheben und alle zusätzlichen Nährwertinformationen im Zusammenhang mit der Zutatenliste, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den weiteren Pflichtinformationen anzugeben.
Kritisch zu sehen ist auch die in dem Entwurf vorgesehene Option für die Mitgliedstaaten, im Bereich der Nährwertkennzeichnung über die vorgaben der Verordnung hinauszugehen und weitergehende Empfehlungen, wie zum Beispiel eine "Ampelkennzeichnung", auszusprechen. Auf diese Weise würde das Regelungsziel der Rechtsharmonisierung innerhalb der EU gefährdet. Bislang betonen alle Seiten, dass noch dringender Änderungsbedarf an dem Kommissionsentwurf besteht. Mit einer Verabschiedung der Verordnung, die unmittelbar wirkt und keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf, kann frühestens in zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Angesichts der vorgesehenen Übergangsfristen von drei Jahren ist davon auszugehen, dass die neuen Kennzeichnungsverpflichtungen frühestens ab 2013/2014 Anwendung finden.
Pläne der WHO
Die Pläne der
WHO für internationale Standards „für das Marketing für Lebensmittel und nicht-alkoholhaltige Getränke gegenüber Kindern“ sehen vor, alle Formen des Marketings für „ungesunde Lebensmittel“ (d.h. aus Sicht der
WHO zu kalorien-, fett-, zucker- oder salzreich) deutlich einzuschränken bzw. möglichst über gesetzliche Regelungen zu untersagen. Die Standards sollen im Mai 2010 von der 63. Weltgesundheitsversammlung
verabschiedet werden. Auch wenn diese Empfehlungen rechtlich unverbindlich sein werden, so haben sie doch aller Erfahrung nach eine große politische Wirkung auf die Mitglieder der
WHO und insbesondere aber auch auf die EU-Kommission.
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