Bereits mit der im Jahr 1999 in Kraft getretenen Richtlinie über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (RL 1999/94/EG) hatte Brüssel mit Umweltargumenten in die Autowerbung eingegriffen. Seither müssen Pkw-Anbieter in der Anzeigenwerbung den Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Ausstoß in gleicher Größe wie die Hauptwerbeaussage wiedergeben.
Die EU-Kommission, die ursprünglich Pläne geäußert hatte, mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auch die Werbung für Pkw zur Steuerung des Kauf- und Fahrverhaltens der Autofahrer zu instrumentalisieren und noch für Anfang 2009 einen Novellierungsentwurf für die Richtlinie 1999/94/EG angekündigt hatte, konnte davon überzeugt werden, dass blickfangartig gestaltete Zwangsangaben in der Automobilwerbung die Refinanzierbarkeit freier Medien stark beeinträchtigen und die Medien in ihrer wichtigen Funktion als Informationsvermittler zu den Themen Umweltpolitik, Klimawandel und energieeffizienter Lebensweise massiv schwächen würden.