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Montag, 06. September 2010

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AKTUELL

  • Effizienztag der Werbung in Berlin
    7. Oktober: Investition in die Zukunft

    BERLIN (zaw) - Der Countdown für den 7. Effizienztag der Deutschen Werbewissenschaftlichen Gesellschaft läuft: Der ermäßigte Frühbuchertarif gilt nur noch bis zum 9. September. ...mehr

  • Konsumklima leicht im Aufwind
    Ergebnisse der GfK-Studie

    NÜRNBERG (zaw) – Die überaus guten Nachrichten zur wirtschaftlichen Entwicklung und die nach wie vor positiven Meldungen vom Arbeitsmarkt sorgen im August für eine robuste Verbraucherstimmung. ...mehr

  • Auflagen Pressemedien leicht gesunken
    Beruhigt sich der Auflagen-Rückgang?

    BERLIN (zaw) – Auch im zweiten Quartal des Jahres war die Bilanz des Auflagentrends der deutschen Pressemedien im Schnitt meist negativ - aber moderat, so die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) in ihrer Quartalsbilanz April bis Juni. ...mehr

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ZAW-Richtlinien Redaktionell gestaltete Anzeigen

Redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen nicht den Eindruck unabhängiger journalistischer Gestaltung erwecken. Die ZAW-Richtlinien vermitteln Vorgaben.



ZAW-Richtlinien Geheimhaltungs-Pflicht bei Anzeigenaufträgen

Bei der Abwicklung von Anzeigenaufträgen sind alle Partner des Anzeigengeschäfts zur Geheimhaltung der ihnen in diesem Zusammenhang bekannten oder bekannt gewordenen Einzelheiten verpflichtet.



Verleger-Richtlinien Redaktionelle Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften

Redaktionelle Beiträge dürfen keine verkappten Werbeaktivitäten für Produkte sein. Die Grenzen ziehen diese Verhaltensgrundsätze der Verleger in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalistenverband.

(Fassung vom August 1952)



Hinweise zu Abmahnungen

(Fassung 1997)

Das Recht sich zu wehren



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Plakatwerbung

(Fassung vom März 2003)

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Plakatwerbung. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbung in Filmtheatern

(Fassung vom 6. Juli 2005)

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V., Berlin, hat am 30. Juni 2005 die nachfolgend wiedergegebene Neufassung der Empfehlung "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbung in Filmtheatern" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Werbung in Filmtheatern. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.



Einheitliche Grundsätze zur Gestaltung und Ausführung von Aufträgen im Bereich der Rundfunkwerbung

(Fassung vom März 2003)

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung der Werbung im Rundfunk. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.



Verhaltensregeln

Der Deutsche Werberat hat in einigen Bereichen freiwillige Verhaltensregeln aufgestellt, die den lauteren und leistungsgerechten Wettbewerb in besonders gesellschaftsrelevanten Bereichen unterstützen sollen. Die Texte dieser Verhaltensregeln finden Sie hier (PDF-Format).



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