Redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen nicht den Eindruck unabhängiger journalistischer Gestaltung erwecken. Die ZAW-Richtlinien vermitteln Vorgaben.
Bei der Abwicklung von Anzeigenaufträgen sind alle Partner des Anzeigengeschäfts zur Geheimhaltung der ihnen in diesem Zusammenhang bekannten oder bekannt gewordenen Einzelheiten verpflichtet.
Redaktionelle Beiträge dürfen keine verkappten Werbeaktivitäten für Produkte sein. Die Grenzen ziehen diese Verhaltensgrundsätze der Verleger in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalistenverband.
(Fassung vom August 1952)
(Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Plakatwerbung. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
(Fassung vom 6. Juli 2005)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V., Berlin, hat am 30. Juni 2005 die nachfolgend wiedergegebene Neufassung der Empfehlung "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbung in Filmtheatern" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Werbung in Filmtheatern. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
(Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung der Werbung im Rundfunk. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Der Deutsche Werberat hat in einigen Bereichen freiwillige Verhaltensregeln aufgestellt, die den lauteren und leistungsgerechten Wettbewerb in besonders gesellschaftsrelevanten Bereichen unterstützen sollen. Die Texte dieser Verhaltensregeln finden Sie hier (PDF-Format).