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Montag, 06. September 2010

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Verbraucherschutzrecht

Bis Ende 2009 hat Kommissarin Meglena Kuneva vielfältige Rechts-setzungspläne der EU im Bereich Verbraucherschutz inszeniert. Bereits aus ihrer im März 2007 vorgelegten Verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013) ging hervor, auf welche Maßnahmenbündel sich die europäische Wirtschaft künftig einstellen muss: kollektive Rechtsbehelfe, insbesondere Sammelklagen von Konsumenten und Verbraucherschutzverbänden, die auf Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaft gerichtet sind. Geplant hatte sie ebenso die Zusammenführung verschiedener EU-Richtlinien zu einem zentralen Europäischen Verbraucherrecht.

Ende 2008 hat die Kommission dann ein Grünbuch für den Bereich Verbrauchersammelklagen sowie einen Entwurf einer Verbraucherrechtsrichtlinie vorgelegt. Beide Rechtssetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen und befinden sich in der poltischen Abstimmung. Der Nachfolger von Meglena Kuneva, John Dalli, hat bereits angekündigt, das Werk seiner Vorgängerin weiterzuführen.

Verbrauchersammelklagen

Die im Grünbuch vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einführung kollektiver Rechtsbehelfe befinden sich noch in der Diskussion. Die Kommission arbeitet gegenwärtig aktuell an der Folgenabschätzung.
Ein besonderes Augenmerk scheint die Behörde auf die Möglichkeit der Einbeziehung alternativer Mechanismen für Streitbeilegung zu richten. Hierzu hat sie eine Studie in Auftrag gegeben, die bereits bestehende Mechanismen in den Mitgliedstaaten untersucht hat. Dort ist der Deutsche Werberat als Institution für außergerichtliche Streitbeilegung aufgeführt und beschrieben. Am 14. und 15. April hat in Brüssel ein Treffen stattgefunden, an dem sich Wirtschaft und Vertreter der Kommission vertieft über die Möglichkeiten außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen austauschten. Von der Kommission nahmen nicht nur Vertreter der Generaldirektion Verbraucherschutz, sondern auch von der Generaldirektion Wettbewerb teil. Letztere plant einen abgestimmten Richtlinienentwurf zur Einführung von Sam-melklagen. Zu befürchten ist, dass ein kollektiviertes Rechtsschutzinstrument in diesem Bereich als Blaupause auch für Verbrauchersammelklagen verwendet wird


Verbraucherrechtsrichtlinie

2008 hatte die Kommission den Entwurf einer EU-Verbraucherrechtsrichtlinie vorgelegt, mit der die Vollharmonisierung für diesen Bereich voran getrieben werden soll. Der Vorschlag führt die aktuellen Richtlinien über missbräuchliche Vertragsklauseln, den Verbrauchsgüterkauf und Garantien, den Fernabsatz sowie über Haustürgeschäfte zusammen, geht aber im Anwendungsbereich weit über die bestehenden Richtlinien hinaus. Neben teilweise begrüßenswerten Ansätzen, enthält der Entwurf Elemente, die Unternehmen unnötig belasten und deshalb von der Werbewirtschaft abgelehnt werden. Dies betrifft insbesondere die Einführung weiterer Informationspflichten im Fernabsatz, zum Beispiel die Verpflichtung, bestehende Verhaltenskodices anzugeben, sowie die unverhältnismäßige Ausdehnung von „Haustürwiderrufsgeschäften“ auch außerhalb eines Geschäftsraums.

Der Richtlinienentwurf wird gegenwärtig im Europäischen Rat und im Parlament beraten, das voraussichtlich im Herbst 2010 abstimmen wird.


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